NRW Bank: Regionales Wirtschaftsförderungs-programm (RWP)
Beratungsthemen / Beratungsanlässe
- (notwendige) Erschließung neuer Absatzmärkte
- (Frühzeitige) Umstrukturierung
- Neupositionierung, Restrukturierung
- Neuausrichtung der Finanzstruktur
- Geplante Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger
- Geplante teilweise oder vollständige Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder durch ein anderes Unternehmen
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der NRW Bank
- Positionierung einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt
Antragsberechtige
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und
- seit mehr als 5 Jahren operativ tätig sind.
Achtung: Unternehmen des Einzelhandels (außer Versandhandel), der Land- und Forstwirtschaft, der Eisen- und Stahlindustrie, der Kunstfaserindustrie, der Energie- und Wasserversorgung, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien o.ä. sowie einige weitere Branchen sind leider von der Förderung ausgeschlossen.
Sprechen Sie uns dazu an.
Umfang und Konditionen
- Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuwendungen als Zuschuss zu in Anspruch genommenen Beratungsdienstleistungen.
- Die Zuwendungshöhe beträgt max. 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten
- Die max. Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 30.000 Euro (je max. 15.000 Euro für 1) eine Analyse / Machbarkeitsstudie und 2) die korrespondierende Umsetzungsberatung).
- Die Beratung ist durch einen qualifizierten Berater binnen 2 Monaten durchzuführen und kann noch bis zum 31.12.2021 beantragt werden.
Lernen Sie uns kennen
Sie möchten wissen, welche unserer Leistungen Sie sich in welcher Höhe bezuschussen lassen können? Sie wünschen eine passgenaue Fördermittelrecherche zur Identifikation weiterer Fördermöglichkeiten über die o.g. hinaus? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie, wie Sie optimal und individuell profitieren.
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